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Bundesweite Förderungen
KLI.EN Klima-Energiefonds-Förderung 2020-2022
(Update 22.12.2020)
Die KLI.EN Förderung wird ab 22.12. auf eine Anlagegröße von 50kWp erhöht.
Im Rahmen der KLI.EN-Förderung 2020-2020 werden Photovoltaik-Neuanlagen mit einer Größe von 1 - 50kWp mit bis zu zu
€ 250,00/kWp gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Für Antragstellung ab 22.12.2020 gelten folgende Förderpauschalen.
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250 Euro/kWp für 0 bis 10 kWp
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200 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp
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150 Euro/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp
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OeMAG Tarifförderung 2021 (Förderkontingent aufgebraucht)
OeMAG Investitionsförderung 2021 (Förderkontingent aufgebraucht)
Landesförderung Salzburg
PV-Förderung für betriebliche Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher
(Förderung bis auf weiteres eingestellt)
Die Förderung besteht aus einem Sockelbetrag von € 2.000 und einer leistungsabhängigen Förderung, die sich nach den zurechenbaren, erreichten kWp der Anlage wie folgt staffelt:
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Die 6. bis 10. kWp einer PV-Anlage wird mit € 500,00/kWp gefördert
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Die 11. bis 25. kWp einer PV-Anlage wird mit € 300,00/kWp gefördert
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Die 26. bis 300. kWp einer PV-Anlage wird mit € 100,00kWp gefördert
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Der Stromspeicher wird mit € 300,00/kWh Brutto-Speicherkapazität (maximal 18 kWh Brutto-Speicherkapazität bzw. maximal 40 % der Investitionskosten) gefördert.
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Zusätzlich dazu kann die KLI.EN Förderung für die 1.-5. kWP beantragt werden.
PV-Förderung für Privathaushalte und Landwirtschaft
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Es wird die Errichtung von effizienten Photovoltaikanlagen auf Gebäuden gefördert. Gefördert werden maximal 0,3 kWp pro 1.000 kWh Stromverbrauch bzw. 15 kWp.
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Der Fördersatz beträgt bei Dach oder gebäudeintegrierten Anlagen für das 1. – 15. kWp je kWp € 150,00.
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Der Fördersatz beträgt bei 2-achsig nachgeführte Anlagen je kWp (max. 2 kWp € 1.800,00) € 150,00.
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Ein Anlagengröße von 3kWp wird auch ohne Nachweis des tatsächlichen Energieverbrauchs gefördert. Somit werden PV-Anlagen von Privatpersonen mit mind. € 750,00 unterstützt.
PV-Förderung für Großanlagen
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses pro Anlage gewährt. Die Förderung setzt sich zusammen aus:
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einem Sockelbetrag.Der Sockelbetrag beträgt € 5.000. Für Gemeinschaftsanlagen gem. Punkt 1 und Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden gem. Punkt 2 erhöht sich der Sockelbetrag um € 2.500.
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einem Zuschuss in Höhe von 20% der Netto-Investitionskosten bis zu einer maximal geförderten Leistung
von 200 kWp.
Alle Angaben ohne Gewähr. Vorbehaltlich Förderzusage und Verfügbarkeit.